AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines:
Für sämtliche Geschäfte gelten unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Mit Auftragserteilung, spätestens nach Abnahme der Lieferungen, sind unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vom Käufer als rechtlich bindend anerkannt. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit formell widersprochen. Durch die Abänderung einzelner Bedingungen wird die Rechtsgültigkeit der übrigen nicht berührt. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Streik, Aussperrungen, oder ähnliche Ereignisse, auch wenn sie nur auf Schwierigkeiten der Materialbeschaffung beschränken, entbinden uns von unseren Verpflichtungen.
Angebote und Abschluss:
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und deren Änderungen sind für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend.
Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware
Nebenabreden oder Zusicherungen müssen schriftlich festgehalten werden
Der Lieferer behält sich Konstruktions- und Formveränderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert werden. Eine Änderung des Preises tritt hierdurch nicht ein. Teillieferungen sind zulässig. 3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
Preise und Zahlungen:
Sämtliche Preise verstehen sich für die Ware „ab Werk“ ausschließlich Fracht und Verpackung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Versicherungskosten sind nicht im Preis enthalten. .
Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.
Treten nach Abgabe des Angebots Materialpreiserhöhungen ein oder werden Steuern oder Abgaben erhöht, so ist der Lieferer berechtigt, seine Preise entsprechend anzugleichen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden.
Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
Unsere Forderungen werden unabhängig von einem Zahlungsziel und von der Laufzeit hereingenommener gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden und/oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte sind wir auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wir können ferner die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und auf Kosten des Bestellers die Rückgabe der Ware verlangen oder uns in ihren Besitz setzen, ohne dass dem Besteller ein Zurückbehaltungs oder ähnliches Recht zusteht. Wir sind berechtigt, die zurückgenommenen Waren durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf unsere offenen Forderungen zu verwerten.
Ausführung:
Änderungen und Abweichungen in der Ausführung eines Auftrages sind durch uns zulässig, wenn sie aus technischen Gründen notwendig sind. Auftragsänderungen nach Ausfertigung der Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn die Kosten vom Käufer übernommen werden. Für Reparaturen an nicht von uns installierten/ Fremdanlagen werden keine Garantieansprüche übernommen
Lieferfristen/Lieferung:
Werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Dem Besteller steht gegenüber uns kein Anspruch auf Schadensersatz oder Verzugsstrafen wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung zu. Zum Rücktritt ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Unsere Warenlieferung erfolgt, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, generell unfrei. Lieferungen an uns sind prinzipiell frei Haus, unfreie- oder Nachnahmelieferungen werden nicht angenommen. Die Ware reist immer auf Gefahr des Bestellers. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Lieferer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere vom Lieferer nicht zu vertretende nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Lieferers oder deren Unterlieferanten eintreten – berechtigen den Lieferer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungsverzug:
Bei Handelsgeschäften mit Kaufleuten treten die Verzugsfolgen ohne Mahnung mit dem auf der Rechnung ausgedruckten Fälligkeitsdatum ein. Verzugszinsen werden mit 5% p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Zinssatz, oder der Käufer eine niedrigere Belastung nachweist. Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, insbesondere wenn bei dem Besteller Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste vorkommen, sind wir befugt, die gelieferte Ware sicherheitshalber an uns zu nehmen, ohne daß hierdurch die Zahlungspflicht des Bestellers erlischt. Ferner werden in diesen Fällen alle unsere ausstehenden Forderungen, auch Wechsel, sofort fällig. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Lieferung noch nicht erfolgt, können wir nach unserer Wahl die Lieferung von vorheriger Sicherheitsleistung abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern Ungünstiges über die Vermögenslage des Bestellers bekannt wird, insbesondere sofern dieser in Zahlungsverzug gerät.
Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung aller uns gegenüber dem Besteller zustehenden Ansprüche, insbesondere auch bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks in bar und bis zu unserer vollständigen Freistellung aus eventuellen Verbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind. Für gelieferte Waren gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt in Ergänzung des § 455 BGB. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs unter Berücksichtigung nachstehender Bedingungen zu verwerten, oder sofern er Wiederverkäufer ist, weiter zu veräußern. Ein Weiterverkauf darf nur gegen Barzahlung oder unter ausdrücklichem Hinweis auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten erfolgen. Für den letztgenannten Fall gehen sämtliche Forderungen und sonstige Ansprüche des Bestellers gegenüber dem Dritten auf uns über. Wird der gelieferte Gegenstand mit anderen vermischt oder verbunden, so erwerben wir an der etwa neu entstehenden Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen Gegenstände, wobei die Besitzübergabe dadurch ersetzt wird, daß der Besteller die Gegenstände als unentgeltlicher Verwahrer für uns in unmittelbarem Besitz behält. Der für den Weiterverkauf vereinbarte Rechtsübergang gilt entsprechend. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange wir keine abweichenden Anweisungen erteilen, jedoch ist der Besteller verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und ihnen die Abtretungen anzuzeigen. Entsprechendes gilt, sofern der Besteller bei der Weiterverwertung keinen Kaufpreisanspruch, sondern einen Vergütungsanspruch erwirkt. Dieser Vergütungsanspruch geht nur in Höhe des Rechnungsbetrages der bei dem Verwertungsgeschäft verwendeten Vorbehaltsware auf uns über.
Stornierung:
Bei Handelsgeschäften mit Kaufleuten kann eine Rücklieferung bzw. Stornierung nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns erfolgen. Die Bearbeitungsgebühr für die Rücknahme von Waren bzw. die Stornierung erteilter Aufträge richtet sich nach den tatsächlich entstanden Kosten, jedoch mindestens 10% des Nettoauftragswertes.
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: Franzock-Solutions, Wittelsbacherstrasse 9, 86830 Schwabmünchen
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Bei einer Rücksendung aus Warenlieferungen, deren Bestellwert insgesamt bis zu 250 Euro beträgt, sind die Kosten der Rücksendung vom Kunden zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Bei Warenlieferung über 250 Euro werden die Versandkosten erstattet. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Abnahme und Gefahrenübergang:
Die gelieferte, montierte oder in Betrieb genommene Ware gilt als abgenommen, wenn dies vom Kunden bestätigt wird, jedoch spätestens 14 Tage nach Montage, Inbetriebnahme oder Benutzung. Alle Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung das Werk verläßt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.
Mängelrügen:
Beanstandungen unserer Lieferungen müssen schriftlich und sofort, spätestens aber 8 Tage nach Empfang der Ware erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt unsere Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware. Weitere Ansprüche auf Ersatz mittelbarer oder unmittelbarer Schäden sind ausgeschlossen.
Mängelhaftung (Gewährleistung):
Wir haften nur unserem Vertragspartner gegenüber, somit sind Gewährleistungsansprüche nicht abtretbar. Die Gewährleistung erfolgt nach den allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie und nach DIN unter Hinweis darauf, daß die Anwendung der VOB die Lieferung und Montage maschineller Einrichtungen ausschließt und hierzu auch automatische Türöffneranlagen gehören. Für die von uns gelieferten Maschinen und Apparate übernehmen wir auf die Dauer von 12 Monaten, vom Tage der Lieferung an gerechnet, eine Gewähr der Art, dass alle während dieser Zeit nachweisbar infolge fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar gewordene Teile nach unserer Wahl ersetzt oder instand gesetzt werden. Die Feststellung der diese Gewährleistungspflicht auslösende Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Abhilfe sowie zur Lieferung von Ersatzmaschinen und Ersatzteilen ist uns eine angemessene Frist und Gelegenheit zu gewähren. Wird diese verweigert, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Die beanstandeten Teile sind – sofern dies möglich ist – in unser Werk einzusenden. Bei Einsendung beanstandeter Maschinen oder Teile derselben erfolgt der Hin- und Rückversand auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wird nachträglich durch uns festgestellt, dass es sich um Leistungen gehandelt hat, die nicht unter unsere Gewährleistungspflicht fallen, so werden die angefallenen Kosten ebenso verrechnet. Voraussetzung für unsere Gewährleistungspflicht ist ein normaler Gebrauch der von uns gelieferten Maschinen und Apparate und eine sachgemäße Behandlung. Bei eigenmächtiger Abänderung oder Instandsetzung unserer Erzeugnisse erlischt unsere Gewährleistungspflicht. Für die von uns durchgeführten Nachbesserungen oder Reparaturen haften wir im gleichen Umfang wie für den Liefergegenstand, jedoch nur auf Dauer von 6 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag der Nachbesserung. Sich aus der vorstehenden Regelung ergebende Ansprüche verjähren in 3 Monaten, beginnend mit dem Datum der rechtzeitig in der Gewährleistungsfrist erhobenen Mängelrüge, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht.
Mindermengenzuschlag:
Bei einem netto Warenwert von unter 50,00 € berechnen wir zusätzlich einen Mindermengenzuschlag von 10,00 €.
Montage- und Kundendienstarbeiten:
Unsere Montagen und Kundendienstarbeiten erfolgen ohne Haftung für Folgeschäden. Die Berechnung erfolgt gemäß unseren gültigen Verrechnungssätzen.
Schlussbestimmungen:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Dies gilt auch hinsichtlich der Abänderung der Schriftformklausel.
Dem Lieferer bleibt es vorbehalten, nach seiner Wahl vor den Gerichten am Sitz des Bestellers zu klagen. Ansonsten ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Beteiligten Schwabmünchen.
Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.